Ausgabe vom 26.06.2024 Seite 17

Suchbegriffe 26.06.2024    17


Pflegebedürftigkeit und Urlaub ? das kann gehen KREIS STEINFURT. Jeder Mensch braucht Erholung und Zeit zum Auftanken. Dies ist besonders wichtig für pflegende Angehörige, die mit Pflege, Beruf und Familie viel leisten müssen. Allein im Kreis Steinfurt werden mehr als 6800 pflegebedürftige AOK-Versicherte von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt. Auch die Pflegebedürftigen haben eine Auszeit oder einen Urlaub verdient. Getrennte oder gemeinsame Auszeit mit der zu pflegenden Person? Wenn pflegende Angehörige zum Beispiel wegen eines geplanten Urlaubs nicht in der Lage sind, das pflegebedürftige Familienmitglied zu Hause zu versorgen, kann die Verhinderungspflege helfen. Während der Abwesenheit der Pflegeperson können ambulante Pflegedienste, Einzelpflegekräfte, ehrenamtlich Pflegende, aber auch Nachbarn oder Verwandte die Versorgung übernehmen. Die Pflegekasse stellt Pflegebedürftigen ab Pflegegrad zwei jährlich 1612 Euro für die Verhinderungspflege zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson die pflegebedürftige Person bereits seit insgesamt sechs Monaten pflegt. Die Verhinderungspflege kann höchstens bis zu sechs Wochen (42 Tage) in Anspruch genommen werden. Das bisher bezogene Pflegegeld wird für den ersten und den letzten Tag der Abwesenheit ...