Ausgabe vom 19.06.2024 Seite 16

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Anstellung bewahrt vor Urteilsfolgen Seit dem ?Herrenberg-Urteil? sind Honorarkräfte an Musikschulen quasi passé, was lokal kein Problem ist EMSDETTEN/GREVEN/SAERBECK. Zahlreiche Musikschulen in Deutschland kennen seit Monaten bloß ein Thema: Das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichtes. Obwohl bereits vor zwei Jahren gefällt, ruft es sich durch erste Beschlüsse und Meldungen der Verbände bei den Schulleitungen spätestens seit Ende des vergangenen Jahres in Erinnerung.Denn für einige Musikschulen beziehungsweise deren Honorarkräfte könnte dieses Urteil massive Folgen haben oder hatte es bereits. Eine der wenigen Ausnahmen ist die Musikschule Greven/Emsdetten/Saerbeck.Aber der Reihe nach: Das Bundessozialgericht stellte im Juni 2022 fest, dass es eine echte Selbstständigkeit für freischaffende Lehrkräfte/Honorarkräfte an Musikschulen kaum geben könne, es mangele an ausreichend unternehmerischer Freiheit.Anders ausgedrückt, auf Basis des Urteils: Wer in die Arbeitsorganisation einer Musikschule eingebunden wird und in Zeit, Ort, Art und Dauer der Aufgaben weisungsgebunden ist, befinde sich in einem abhängigen Arbeitsverhältnis. Was vor allem Folgen für die Sozialversicherungspflicht hat. Es war eine Einzelfallentscheidung, die aber als wegweisend ...