Ausgabe vom 18.06.2024 Seite 14

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Ein Ziel mit Fallstricken und Fragen Grundsteuer C: Kommt die Steuer für unbebaute Grundstücke in Emsdetten? EMSDETTEN. Die Neufassung des Steuergesetzes hat nicht nur Folgen für Haushalte, sondern auch für Städte und Kommunen. Neu aus der Taufe gehoben wurde die Grundsteuer C. Ob Kommunen und Städte diese erheben, bleibt ihnen überlassen.Das Ziel dieser Steuer ist schnell umrissen: Sie soll auf baureife, aber unbebaute Grundstücke erhoben werden. Anders formuliert: Sie soll das Spekulieren mit Bauland verteuern und dazu führen, dass Bauland nicht so lange brach liegt, wie das aktuell teilweise der Fall ist. Das übergeordnete Ziel ist hierbei der Wohnungsbau. Die Politik wird sich in der nächsten Sitzung des Haupt-, Finanz- und Steuerungsausschusses am Montag, 24. Juni, ab 18 Uhr im Ratssaal erstmals mit diesem Thema befassen. Angestoßen hatten es die Grünen in Emsdetten. Denn die Einführung der Grundsteuer C ist optional, der rechtliche Rahmen muss von den Kommunen selber festgelegt werden. So viel vorab: Ganz so einfach wird das nicht.Welche Grundstücke wären überhaupt davon betroffen? ?Baureife Grundstücke sind unbebaute Grundstücke, die nach Lage, Form und Größe und ihrem sonstigen tatsächlichen Zustand sowie nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften ...