Ausgabe vom 14.02.2024 Seite 19
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67 Kilogramm im Fluggepäck 23-Jähriger muss wegen Einfuhr von Marihuana ins Gefängnis Zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten ist am Dienstag ein 23-jähriger Grevener vor dem Landgericht Münster unter anderem wegen der bandenmäßigen Einfuhr von und Beihilfe zum bandenmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt worden. Die 8. Große Strafkammer sah es am Ende der Beweisaufnahme auch aufgrund des umfassenden Geständnisses des Greveners als erwiesen an, dass dieser in den drei verhandelten Fällen als Kurier gedient hatte und dabei insgesamt 67 Kilogramm Marihuana im Fluggepäck eingeführt hatte.Außerdem war der Angeklagte nie im Besitz einer Fahrerlaubnis, in dieser Hinsicht aber schon einschlägig vorbestraft und dennoch weiter regelmäßig mit dem Auto unterwegs gewesen. So unter anderem auch im März des vergangenen Jahres. Dafür floss eine dreimonatige Freiheitsstrafe in die Gesamtstrafe ein. Zudem wurde eine einjährige Sperre ausgesprochen, die Führerscheinprüfung ablegen zu dürfen.Das dürfte aber das geringste Übel für den Angeklagten sein, der das Urteil zusammen mit Freunden, die die komplette Verhandlung verfolgt hatten, mit sichtbarer Freude entgegennahm. Denn wie ihm auch der Vorsitzende Richter ...
