Ausgabe vom 20.05.2023 Seite 22

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Hopfen und Malz ? der Brauer erhalt?s Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser. Diese vier Zutaten, nicht mehr, nicht weniger, gehören ins wohl liebste Getränk der Deutschen, ins Bier. Eine Regelung, die als fortbestehende deutsche Reinheitsgebot berühmt geworden ist.Obwohl das nicht ganz stimmt: Die Brauvorschrift der bayrischen Landesverordnung vom 23. April 1516, auf die immer wieder verwiesen wird, führt die Hefe noch gar nicht auf. Und hatte selbst in Bayern bloß ein paar Jahrzehnte Bestand. Erst seit dem 19. Jahrhundert und Anfang des 20. Jahrhunderts gelten in Bayern und darüber hinaus Wasser, Gerstenmalz, Hopfen, Hefe als gesetzt. Mit diesen Zutaten wird bis heute (deutsches) Bier hergestellt.Und die sind sogar gesetzlich definiert. Im ?Vorläufigen Biergesetz? von 1993, dessen Verordnung um diese Zutaten, trotz der 2005 wieder geänderten Lebensmittelgesetzgebung, gültig bleibt.Aber: Ade, Gesetzbuch! Zurück zu Bier und Brau-Handwerk. Ein Frühlingsmorgen, die Sonne strahlt durch die Fenster in die Gaststube von Familie Dieckmann. Trotz früher Stunde steht bereits Bier auf dem Tisch. Aber nicht zum Trinken. Sondern, um die Vorteile der Brauweise einer von unzähligen deutschen Kleinst- und Kleinbrauereien zu demonstrieren ? in Geruch und Farbe. Und dort lautet das ...