Ausgabe vom 22.11.2025 Seite 30
Suchbegriffe 22.11.2025 30
Kapitalverluste steuerlich nutzen Verluste mit Kapitalanlagen gemacht? Was am Ende des Jahres ärgerlich erscheint, kann man sich laut Bund der Steuerzahler steuerlich zunutze machen. Wer sich von seiner Bank bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung ausstellen lässt, kann die Verluste im Rahmen der Steuererklärung mit möglichen Gewinnen aus Kapitalerträgen verrechnen lassen, die bei Depots anderer Finanzinstitute erwirtschaftet wurden. So kann unter Umständen zu viel gezahlte Abgeltungsteuer vom Finanzamt zurückgeholt werden. Wer dies versäumt, dem entgeht der Steuervorteil trotzdem nicht. Er kommt gegebenenfalls erst später zum Tragen. Gleicht sich der Verlust bei einer Bank bis zum Jahresende nicht automatisch aus, verbleibt dieser beim jeweiligen Institut in einem Verlustverrechnungstopf und wird automatisch ins Folgejahr übertragen. Fallen in diesem oder einem der folgenden Jahre Gewinne an, schmälert der Vorjahresverlust entsprechend den zu versteuernden Gewinn.dpaRutschpartien auf Wegen vorbeugen Winterdienst: Das müssen Mieter und Eigentümer wissen Wenn der Winter Einzug hält, sorgt er stellenweise für Rutschpartien. Was Mieter und Eigentümer wissen sollten: Sie müssen die Gehwege rund um ihr Haus von Schnee und Eis ...
