Ausgabe vom 19.11.2025 Seite 4

Suchbegriffe 19.11.2025    4


NRW-Städte scheitern mit Verfassungsklage Gemeindefinanzierungsgesetz: Oberste Richter sehen keine Benachteiligung vom Land bei der Mittelverteilung Düsseldorf. Mehrere kreisfreie Städte aus NRW sind mit dem Versuch gescheitert, mehr Geld durch eine Verfassungsklage vom Land zu bekommen. Die Städte Bonn, Bottrop, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster, Solingen und Wuppertal hatten sich an den Verfassungsgerichtshof in Münster gewandt, um eine Regelung im Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) überprüfen zu lassen. Der Grund: Sie fühlten sich gegenüber den kreisangehörigen Städten bei der Mittelverteilung über das Gemeindefinanzierungsgesetz benachteiligt. Doch nun haben die obersten Richter des Landes NRW mit fünf zu zwei Stimmen entschieden: Alles rechtens (Az.: VerfGH 115/22, 101/23 und 133/24). Das GFG regelt unter anderem, welche Schlüsselzuweisungen die Kommunen vom Land bekommen. Eine der wichtigsten Kennzahlen dafür ist die Steuerkraftmesszahl, die die Finanz- beziehungsweise Steuerkraft der Gemeinden widerspiegeln soll. Dabei nimmt das Land allerdings seit 2022 an, dass die Großstädte eine höhere Steuerkraft als die kreisangehörigen Gemeinden haben. Dagegen hatten die acht Städte versucht sich zu wehren. Sie ...