Ausgabe vom 19.11.2025 Seite 1

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Krankenwagen alarmiert: Wer zahlt bei Fehlfahrten? Streit um Kostenübernahme – Land NRW wiegelt ab, Bürgern drohen hohe Rechnungen düsseldorf Jeder fünfte alarmierte Krankenwagen in NRW nimmt nach Angaben des Deutschen Städtetags keinen Patienten auf. Allerdings fallen bei solchen Fehlfahrten hohe Kosten an. Dabei handelt es sich etwa um Einsätze, bei denen die Patienten nicht ins Krankenhaus gefahren werden, weil eine Behandlung vor Ort ausreicht. Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium sieht keine Rechtsgrundlage, um künftig für die Kosten sogenannter Fehlfahrten der Rettungsdienste aufzukommen. Die Kosten rettungsdienstlicher Aufgaben hätten laut Gesetz die kommunalen Träger zu übernehmen, teilte ein Sprecher des Ministeriums mit. Das Land habe auch keine rechtliche Handhabe, die Krankenkassen zur Kostenübernahme für Fehleinsätze zu verpflichten, erklärte das Ministerium. Der Städtetag NRW hatte jüngst davor gewarnt, dass die Kommunen in Kürze gezwungen sein könnten, für einen Teil der Rettungseinsätze Gebührenbescheide an die Bürger zu schicken. Grund seien gescheiterte Verhandlungen mit den Krankenkassen über die Kosten der Fehlfahrten. Insgesamt kämen auf die Kommunen hochgerechnet ...