Ausgabe vom 14.11.2025 Seite 6

Suchbegriffe 14.11.2025    6


BGH: Wirecard-Aktionäre müssen sich hinten anstellen Karlsruhe. Nach der Pleite von Wirecard hofften Zehntausende Aktionäre zumindest auf etwas Geld aus der Insolvenzmasse des Skandal-Konzerns. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wird daraus absehbar nichts. Der neunte Zivilsenat entschied in Karlsruhe, dass geschädigte Aktionäre im Insolvenzverfahren keine einfachen Gläubiger sind – und ihre Ansprüche auf Schadenersatz daher hinter den Forderungen anderer Gläubiger zurücktreten. In dem konkreten Fall hatte die Vermögensverwaltung Union Investment von Wirecard Schadenersatz gefordert. Sie warf dem Konzern vor, über Jahre ein nicht existentes Geschäftsmodell vorgetäuscht und seine finanzielle Lage falsch dargestellt zu haben. Hätten Anleger die Wahrheit gewusst, hätten sie keine Aktien gekauft, argumentierte die Investmentfirma. Sie hätten deswegen Anspruch auf Ersatz des entstandenen Vermögensschadens. Union Investment hatte daher Ansprüche in Höhe von knapp 10 Millionen Euro zur Wirecard-Insolvenztabelle angemeldet. Doch Insolvenzverwalter Michael Jaffé wollte die Forderungen nicht annehmen. Er hielt die Forderungen anderer Gläubiger für vorrangig. Denn: Wirecard schuldet etwa kreditgebenden ...