Ausgabe vom 13.11.2025 Seite 18

Suchbegriffe 13.11.2025    18


Steuerpflicht durch Rentenerhöhung 2026 könnten die Renten wieder steigen – um voraussichtlich 3,7 Prozent. Das legt der Entwurf des Rentenversicherungsberichts nahe. Bei einigen Ruheständlern kann das dazu führen, dass sie in die Steuerpflicht rutschen und eine Steuererklärung abgeben müssen. Der Bund der Steuerzahler weist darauf hin, dass das explizit auch für jene Ruheständler gilt, die vom Finanzamt eine Bescheinigung darüber erhalten haben, dass sie erst wieder eine Steuererklärung einreichen müssen, wenn sich ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse ändern. Eine Steuerpflicht entsteht, wenn die Gesamteinkünfte inklusive Rentenbezügen abzüglich des individuellen Rentenfreibetrags, der tatsächlich angefallenen Werbungskosten, der Sonderausgaben sowie der außergewöhnlichen Belastungen den Grundfreibetrag übersteigen. 2025 liegt dieser bei 12.096 Euro. Wer vor der Rentenerhöhung knapp unterhalb des Freibetrags lag, kann durch die Anhebung über die entscheidende Schwelle geraten. Was bei einer Einschätzung helfen kann: der https://www.vlh.de/wissen-service/steuerrechner/rentenbesteuerungsrechner.html">Rentenbesteuerungsrechner der Vereinigten Lohnsteuerhilfe. dpaNüsse knacken mit der ...