Ausgabe vom 09.07.2025 Seite 12
Suchbegriffe 09.07.2025 12
Neue Regelung individuell prüfen Seit dem 1. Juli 2025 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen Wer Schulden hat und diese nicht mehr bedient, dem können unter Umständen Teile eines regelmäÃigen Einkommens gepfändet werden. Damit Betroffenen bei diesem Vorgang aber zumindest genügend Geld zum Leben bleibt, gelten sogenannte Pfändungsfreigrenzen. Einkommen dürfen also nur bis zu diesen Grenzen gepfändet werden. Liegt das Einkommen darunter, ist es komplett vor dem Zugriff Dritter geschützt. Seit dem 1. Juli 2025 gelten nun höhere Grenzen. Künftig seien Nettoeinkünfte unter 1560 Euro voll geschützt, teilt die Verbraucherzentrale NRW mit. Zuvor waren Einkünfte nur unter 1500 Euro geschützt. Beispiel gefällig? Bei einem alleinstehenden Schuldner ohne Unterhaltspflicht mit einem Nettoeinkommen von 1600 Euro dürfen nach der neuen Regel 31,50 Euro gepfändet werden. Die übrigen 1568,50 Euro darf er behalten. Gepfändet wird also nicht der gesamte über der Freigrenze liegende Betrag, sondern nur ein gewisser Teil. Ist eine Person mit dem Einkommen von 1600 Euro für eine Person unterhaltspflichtig, darf gar nicht gepfändet werden, weil der pfändbare Bereich dann erst deutlich später, bei 2150 Euro, beginnt. Wo ...