Ausgabe vom 28.03.2024 Seite 22

Suchbegriffe 28.03.2024    22


Im Feuerschein unterm Abendhimmel Brauchtumspflege am Ostersonntag Vier Osterfeuer lodern am Abend des Ostersonntags (31. März) in Saerbeck: eines im Dorf, drei in den Bauerschaften Sinningen, Middendorf und Westladbergen. Jedes hat das Ordnungsamt der Gemeinde genehmigt. Nicht erlaubt ist es, in seinem privaten Garten ein Feuer anzuzünden.Dagegen sprechen allein schon Brandschutzgründe. Davon abgesehen ist ein Osterfeuer nur dann erlaubt, wenn es zweifelsfrei als Brauchtumsfeuer durchgeht ? und nicht einfach dazu dient, Pflanzenabfälle zu beseitigen. So hatte es das Oberverwaltungsgericht Münster schon vor 20 Jahren entschieden.Brauchtumsfeuer müssen demnach von einer Organisation, einem Verein oder einer Glaubensgemeinschaft ausgerichtet werden und zudem öffentlich zugänglich sein. Voraussetzungen, die die vier Saerbecker Veranstalter ohne Weiteres erfüllen, wie Ordnungsamtsleiterin Ines Heilemann auf Anfrage feststellt.Werde hingegen Pflanzenabschnitt im privaten Kreis verbrannt, konkretisiert Heilemann, ?handelt es sich dabei nicht allein deshalb um ein Brauchtumsfeuer, weil dies regelmäßig zur Osterzeit geschieht.? Laut Gesetz sei vielmehr in der Regel davon auszugehen, dass es sich dabei um eine ? verbotene ? Abfallbeseitigung handelt.Das Osterfeuer im Dorf ...