Ausgabe vom 28.03.2024 Seite 16

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Stationäre Pflege: Wer muss agieren? ?Auf dem Prüfstand?: Beirat Ü60 beleuchtet Pflegesituation und altersgerechtes Wohnen in Emsdetten EMSDETTEN. Wer hat eigentlich die ?Kümmerkarte?, wenn es zu wenige stationäre Pflegeplätze in Seniorenheimen gibt? Diesem Thema widmet sich der Beirat Ü60 im heutigen Beitrag der Serie ?Auf dem Prüfstand?.Entgegen der weitläufigen Meinung, dass die pflegerische Versorgung der Bevölkerung überwiegend in den Händen von Privatinvestoren liege, ergibt der Blick ins Sozialgesetzbuch ein anderes Bild: Dort wird unter Paragraf 8 in Absatz 1 und 2 die pflegerische Versorgung der Bevölkerung als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe festgelegt. Die Bundesländer, die Kommunen, die Pflegeeinrichtungen und die Pflegekassen sollen unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes eng zusammenwirken, damit ?leistungsfähige, regional gegliederte, ortsnahe und aufeinander abgestimmte ambulante und stationäre pflegerische Versorgung der Bevölkerung? gewährleistet werden kann.Erst im Zusammenwirken dieser Instanzen sind der Ausbau und die Weiterentwicklung der notwendigen pflegerischen Versorgungsstrukturen möglich.Wie schon in den früheren Beiträgen dieser Serie beschrieben, lassen sich die nachweislich vorhandenen Defizite bei der Schaffung und ...