Ausgabe vom 03.07.2023 Seite 12

Suchbegriffe 03.07.2023    12


Achtung vor übler Abofalle Problematisch sei, dass manche der unseriösen Anbieter das Widerrufsrecht bewusst falsch auslegen und es mit einer Abofalle verknüpfen, warnen die Verbraucherschützer. Es seien Fälle bekannt, in denen Verbraucher nur ein Monatsabo bei einem Streamingdienst abschließen wollten, aber per E-Mail die Bestätigung über eine Jahresmitgliedschaft erhalten hätten. Beim Versuch, den Vertrag zu widerrufen, hätten die Anbieter das mit Verweis auf ihre Nutzungsbedingungen abgelehnt. Wer in diese Situation geraten ist, sollte Folgendes tun:Widerrufen Sie den Vertrag sofort, etwa mithilfe des EVZ-Musterschreibens. In dem Schreiben sollten Sie dem Anbieter mitteilen, dass Ihr Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 4 BGB weiterhin besteht, und auf die gesetzliche Unterscheidung von digitalen Inhalten und digitalen Dienstleistungen in § 327 Abs. 2 BGB hinweisen. Widerrufen Sie die Einzugsermächtigung, damit der Anbieter keine Beträge mehr abbuchen kann. Haben Sie einen Zahlungsdienstleister genutzt, loggen Sie sich in Ihr Konto ein, suchen Sie die Zahlung an den Anbieter und heben die Autorisierung für weitere Zahlungen auf.dpa Selbstreparatur für Samsung-Galaxys Der Akku ist ?durch?, das Display ?ziert? nach einem Sturz die gefürchtete Spider-App: Schäden ...